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Geringfügigkeitsgrenze 2014

Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein Beschäftigungs-verhältnis, dessen Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2014  € 395,31 monatlich bzw. € 30,35 täglich.

Der Dienstgeber hat für alle bei ihm geringfügig beschäftigten Personen eine Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1,4% der allgemeinen Beitragsgrundlage zu leisten.

 

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

Fristverlängerung bis 01.08.2014
Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.

 

Was ändert sich ab Juli?

Mehr Familienbeihilfe ab Juli

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch sie steigt um 4 %.

Alter des Kindes

Bisherige
Familienbeihilfe

Beihilfe
ab 1.7.2014

bis 2 Jahre

€ 105,40

€ 109,70

3 – 9 Jahre

€ 112,70

€ 117,30

10 – 18 Jahre

€ 130,90

€ 136,20

ab 19 Jahre

€ 152,70

€ 158,90

Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.

Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.

Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr
(für 6 - 15-jährige Kinder).

 

Senkung des UV-Beitrags

Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.

 

Handwerkerbonus

Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind weiters:

Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.

Stand: 06. Mai 2014

 

Buchhaltung und Lohnverrechnung in Innsbruck

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